freakydog: Rechte der GEZ

Rechte der GEZ

Weil ich denke das nicht alle meine Leser die wirklichen Rechte der GEZ kennen, habe diesen tollen Beitrag aus dem heise forum kopiert.

  1. GEZ-Beauftragte haben keinerlei Sonderrechte, es sind Bürger, die zu Besuch kommen, denen man Hausverbot erteilen kann und dann dürfen Sie nicht wieder kommen. Wenn Sie nicht gehen, darfst Du sie eigenhändig rauswerfen. Die gehen aber sowieso nach was Rummaulen.
  2. Sie haben auch keine höhere Glaubwürdigkeit vor Gericht. Es sind keine Beamten. Selbst wenn die glauben, einen Fernseher gesehen zu haben, ist das kein Beweis. Sie sind keine unabhängigen Zeugen sondern Partei (weil ja massive Provision), also Aussage gegen Aussage.
  3. Die GEZ ist vollumpfänglich beweispflichtig und es gibt keine Beweismittelfingierung oder Anscheinsbeweis. Durch mehrere Urteile bestätigt.
  4. Wer nicht GEZahlt hat begeht nur eine Ordnungswidrigkeit, dafür hat es nie, gibt es keine und wird es nie eine Hausdurchsuchung geben.
  5. Eine Anmeldung, die nur der GEZ Heini unterschreibt, weil er glaubt, das sollte so sein, ist nichtig. Ohne Unterschrift oder eindeutige und beweisbare Erklärung des Betroffenen gehts letzendlich dann doch nichts.
  6. Es gibt keine realistische und rechtsfähige technische Möglichkeit, um von außen den Fernseher zu beweisen. Die Peilwagen machen was anderes und können das nicht.
  7. Der GEZ Heini kann, auch wenn er im Prinzip genau weiß, daß Du nen Fernseher hast, nix tun außer lästig fallen. Soviel eben wie man Ihn läßt.
  8. GEZ Heinis sind genau wie Staubsaugervertreter provisionsabhängig und leben von Rhethorik und Lästigfallen. D.h. auch, wenn die keine Chance mehr sehen, verschwinden die und suchen sich ein anderes Opfer.
  9. Bei einer rückwirkenden Anmeldung, muß man nicht unendlich lange rückwirkend bezahlen. Nur soweit, wie die GEZ nachweisen kann, daß man ein Gerät hat. Daß der GEZ Drücker was anderes sagt, heißt nicht, daß es stimmt.
  10. Die GEZ kauft Ihre Infos von Adresshändlern und bekommt sie von den Einwohnermeldeämtern. Man entgeht also dem Fragebogen nicht wirklich. Aber es besteht keine Verpflichtung, das auszufüllen oder auch nur zu beantworten. Die GEZ kann den Auskunftsanspruch nur durchsetzen, wenn sie sowieso schon beweisen kann, daß man ein TV etc. hat. Bloß dann bräuchte sie Ihn ja gar nicht. 8-P

Nichts weiter zu sagen.

Geschrieben am: 09. Jan. 2006 um 00:05 Uhr, Abgelegt in Kino, TV, Musik & Freizeit

Kommentare zu diesem Artikel (8):

  1. Rico schrieb am 15. Januar 2006:

    Gut das ich nur ein Radio habe!

  2. Rainer schrieb am 25. Februar 2006:

    Danke für die Infos, die habe ich schon länger gesucht.

  3. Me schrieb am 24. November 2006:

    Amen. Smiley:  ;-)

  4. Steffi schrieb am 04. Januar 2007:

    ...hat etwa einer von euch Internet? Also ich nicht! Smiley:  ;)

  5. Anna schrieb am 09. Januar 2007:

    was passiert wenn man Wiederssruch einlegt? kommt dann wieder ein GEZ beauftragter? haben die das recht dann in mein Haus reinzukommen?

  6. Leecher schrieb am 25. Mai 2007:

    Ja was ist wenn man Internet hat ... bei netcologne zb da haben die es doch sicher leicht einem nachzusagen das man zwangsläufig auch einen computer haben muss oder ???? ;PP

  7. Ich schrieb am 09. Juli 2007:

    internet = computer? ich hab das inet nur für VoIP ;D

  8. Martin schrieb am 09. Juli 2007:

    Mit dem Computer kannst du aber die Livestreams auf ARD und ZDF Online sehen, ergo wird ein Computer wie ein Fernsehgerät behandelt. Ob du die Kist nun nur für VOIP nutzt spielt ja keine Rolle. Ein Fernseher der bei dir im Keller steht ist auch GEZ-pflichtig.

    Eigenartigerweise reicht es aber, wenn man nur ein Radio angemeldet hat, damit sind auch alle Computer abgeglichen.

    Übrigens wird für den Server auf dem diese Seite läuft, auch eine GEZ-Gebühr entrichtet. Kein Scherz!

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